Richtlinien
Verbindliche Regelungen für alle Mitarbeitenden. Bei Fragen hilft die jeweils zuständige Stelle.
Lesebestätigung
Bitte lesen Sie diese Richtlinien und bestätigen Sie die jeweils aktuelle Fassung. Gespeichert werden nur Ihr Benutzername und der Zeitpunkt.
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KI-Richtlinie
Fassung 1, Stand 27. September 2026
Übersicht
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KI-Richtlinie D01400
Regelt, wie KI-Werkzeuge eingesetzt werden und welche Daten dafür tabu sind.
Zuständig: Informationssicherheit
Öffnen: KI-Richtlinie
Fassung 1 -
Klassifikationsrichtlinie
Legt fest, wie Informationen nach Schutzbedarf eingestuft und behandelt werden.
Zuständig: Informationssicherheit
Öffnen: Klassifikationsrichtlinie
Fassung 1 -
Datenschutz
Umgang mit personenbezogenen Daten von Klient:innen, Patient:innen und Mitarbeitenden.
Zuständig: Datenschutz
Öffnen: Datenschutz
Fassung 1 -
Compliance-Regelwerk
Grundsätze für rechtmäßiges und integres Handeln, inklusive Hinweisgebersystem.
Zuständig: Compliance
Öffnen: Compliance-Regelwerk
Fassung 1 -
Corporate Design
Logo, Farben, Schriften und Vorlagen für alle Einrichtungen.
Zuständig: Marketing und Kommunikation
Öffnen: Corporate Design
Fassung 1
KI-Richtlinie auf einen Blick
KI-Werkzeuge sind erlaubt – mit klaren Grenzen beim Datenschutz.
Erlaubt
- Texte formulieren, zusammenfassen oder übersetzen – ohne Personenbezug
- Ideen sammeln, Vorlagen und Gliederungen entwerfen
- Fragen zu Software, Office und Programmierung klären
Nicht eingeben
- Namen, Geburtsdaten oder Diagnosen von Klient:innen und Patient:innen
- Personaldaten wie Gehälter, Beurteilungen oder Bewerbungen
- Als „vertraulich“ oder „streng vertraulich“ eingestufte Dokumente
KI-unterstützte Inhalte für die externe oder verbandsweite Verwendung werden als solche gekennzeichnet. Im Zweifel: Daten anonymisieren oder die Informationssicherheit fragen.